Zwangsausreise aus eroberten Gebieten hach Russland kein Verbrechen - Ministerium
Eine erzwungene Ausreise aus den vorübergehend eroberten Gebieten nach Russland während des Krieges könne als ein Verbrechen nicht eingestuft werden.
Dies teilt das Ministerium für Reintegration der vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine mit.
Viele Ukrainerinnen und Ukraine seien erzwungen, die umkämpften Gebieten bzw. die vom Feind vorübergehend besetzten Ortschaften zu verlassen, um in Sicherheit gebracht zu werden.
Wegen der Verletzung der Einreiseregeln in die vorübergehend besetzten Gebiete oder das Überschreiten der Staatsgrenze durch Menschen, die wegen des Krieges auf der Flucht sind, wird die administrative Verantwortung gemäß Art. 17, 18, 247 des Kodexes der Ukraine über Verwaltungsrechtsverletzungen ausgeschlossen, heißt es.
Die Eindringlinge haben durch sogenannte „humanitäre“ Korridore über eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer, darunter rund 200.000 Kinder, gesetzwidrig nach Russland verschleppt.
nj