In der Ukraine bereits 1.026 Siedlungen befreit

Seit Beginn der groß angelegten russischen Invasion haben ukrainische Verteidigungskräfte 1.026 Siedlungen von russischen Eindringlingen befreit.

Das schrieb der stellvertretende Leiter des Büros des Präsidenten, Kyrylo Timoschenko, im Online-Dienst Telegram, berichtet Ukrinform.

„1.026 Siedlungen sind befreit worden. Die Infrastruktur in den befreiten Gebieten wird wiederhergestellt“, postete er.

Gleichzeitig sagte Timoschenko bei einem Briefing, dass im Moment der Plan für den raschen Wiederaufbau der Häuser, Schulen, Kindergärten und medizinischen Einrichtungen vorbereitet werde, die infolge der russischen Invasion zerstört worden seien.

Ihm zufolge werden in den Regionen täglich Wiederaufbauarbeiten durchgeführt, insbesondere in der Region Charkiw arbeitet man ständig daran, die zerstörte Infrastruktur wiederherzustellen.

Timoschenko berichtete weiter, dass in Tschuhujiw, Ljubotyn, Derhatschi und dem Dorf Elitne nach dem Beschuss Gasleitungen instand gesetzt wurden und die Stromversorgung wiederhergestellt wurde.

In den Regionen Sumy, Tschernihiw, Schytomyr und Kyjiw werden ihm zufolge Minen geräumt und die soziale und Straßeninfrastruktur wiederherstellt.

Am 24. Februar begann Russland eine neue Kriegsphase gegen die Ukraine, der Feind beschießt und bombardiert massiv friedliche ukrainische Städte und Dörfer. Das ganze Volk der Ukraine erhob sich gegen die Eindringlinge.

In der Ukraine wurde das Kriegsrecht verhängt und die allgemeine Mobilisierung ausgerufen.

Russlands Aggression gegen die Ukraine hat eine geschlossene Reaktion der Europäischen Union und der gesamten zivilisierten Weltgemeinschaft hervorgerufen, die harte Sanktionen gegen Russland verhängten, der Ukraine erhebliche politische, wirtschaftliche, finanzielle und militärische Unterstützung gewähren und Millionen von Ukrainern, die vor dem Krieg fliehen, aufnehmen.

Die Ukraine hat die Russische Föderation beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag offiziell verklagt.

yv