Mobilmachungsgesetz tritt am 18. Mai in Kraft

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Das Mobilmachungsgesetz wurde im Amtsblatt der Werchowna Rada (Parlament Red.) Holos Ukrainy veröffentlicht.

Das Dokument ist auf der Webseite des Amtsblattes platziert worden, berichtet Ukrinform.

Das Gesetz „Über Änderung bestimmter Rechtsakte der Ukraine bezüglich der Wehrpflicht, der Mobilmachung und des Wehrregistereintrages“ tritt nach einem Monat seit dessen Veröffentlichung also am 18. Mai in Kraft.

Die Werchowna Rada der Ukraine (Parlament – Red.) hat am 11. April das Gesetz über Änderung bestimmter Rechtsakte der Ukraine bezüglich der Wehrpflicht, der Mobilmachung und des Wehrregistereintrages gebilligt.

Dem Gesetz zufolge können Männer zwischen 25 und 60 Jahren zum Kriegsdienst eingezogen werden.

Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren sollten ihr Militärregistrierungsdokument immer bei sich haben und sich auf Verlangen eines Vertreters der Territorialen Ergänzungszentrale (TZK) oder eines Polizisten, eines Grenzschutzbeamten ausweisen.

Das Gesetz legt auch fest, dass ein Monat für drei Monate Aufenthalt direkt in Kampfgebieten während des Kriegsrechts auf Dienstjahre gezählt wird.