Mobilmachungsgesetz tritt am 18. Mai in Kraft
Das Gesetz „Über Änderung bestimmter Rechtsakte der Ukraine bezüglich der Wehrpflicht, der Mobilmachung und des Wehrregistereintrages“ tritt nach einem Monat seit dessen Veröffentlichung also am 18. Mai in Kraft.
Die Werchowna Rada der Ukraine (Parlament – Red.) hat am 11. April das Gesetz gebilligt. Präsident Selenskyj unterzeichnete das Gesetz über Änderung bestimmter Rechtsakte der Ukraine bezüglich der Wehrpflicht, der Mobilmachung und des Wehrregistereintrages.
Dem Gesetz zufolge können Männer zwischen 25 und 60 Jahren zum Kriegsdienst eingezogen werden.
Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren sollten ihr Militärregistrierungsdokument immer bei sich haben und sich auf Verlangen eines Vertreters der Territorialen Ergänzungszentrale (TZK) oder eines Polizisten, eines Grenzschutzbeamten ausweisen.
Nach der Veröffentlichung des Gesetzes haben alle Wehrpflichtigen 60 Tage Zeit, um ihre aktuelle Wohnadresse, Kontaktinformationen und andere militärische Anmeldeinformationen zu klären. Sie können dies bei der Territorialen Ergänzungszentrale (TZK), dem Verwaltungsdienstleistungszentrum (ZNAP) oder über das elektronische Kabinett tun.