Mitarbeiter von Rüstungs- und Energieunternehmen von Mobilisierung befreit – Regierungsverordnung

Die Regierung hat Änderungen an ihrer Verordnung Nr. 76 vorgenommen. Die Rüstungs- und Energieunternehmen können demnach bis 100 Prozent ihrer Mitarbeiter von der Mobilisierung „reservieren“.

Damit können Waffenhersteller, Energieunternehmen ihre Tätigkeit besser planen und effektiv für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und den Wiederaufbau der Energieinfrastruktur arbeiten, erklärte Vizewirtschaftsminister Ihor Fomenko.

Die Zahl der von der Mobilisierung befreiten Polizisten und Mitarbeiter des Katastrophenschutzdienstes kann nach der Verordnung mehr als 60 Prozent betragen, in besonderen Fällen bis 100 Prozent.

Die Regierung genehmigte auch ein Verfahren zur „Reservierung“ der Mitarbeiter über die Regierungs-App Dija.