Das Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung endet nicht an russischer Grenze - Stoltenberg

Nach Ansicht von Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg entspricht die Operation der Streitkräfte der Ukraine in der Region Kursk dem Recht auf Selbstverteidigung.

Das erklärte er gegenüber WELT AM SONNTAG

„Und gemäß dem internationalen Recht hört dieses Recht an der Grenze nicht auf“, erklärte der Nato-Generalsekreter.

„Russland führt seit mehr als 900 Tagen einen grundlosen Aggressionskrieg gegen die Ukraine und hat seitdem zahlreiche Angriffe von der Region Kursk aus über die Grenze gegen die Ukraine durchgeführt. Die russischen Soldaten, Panzer und Stützpunkte sind nach internationalem Recht legitime Ziele“, sagte Stoltenberg.

Zudem habe der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj deutlich gemacht, dass die Kursk-Operation dazu diene, eine Pufferzone zu errichten, um Russland von weiteren Angriffen über die Grenze abzuhalten.

Mit Blick auf Vorwürfe seitens des Kremls, der Westen sei zuvor über den Angriff auf russisches Gebiet informiert worden, betonte der Nato-Chef: „Die Ukraine hat ihre Planung für die Kursk-Offensive nicht vorher mit der Nato abgesprochen. Insofern spielte die Nato dabei keine Rolle.“

Er betonte auch, dass damit sich die Ukraine weiter verteidigen und am Ende siegen könne, sei mehr Unterstützung seitens der Alliierten notwendig.

Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Ukraine, Oleksandr Syrskyj, berichtete bei einer nächsten Sitzung der Stawka, des Hauptquartiers des Kommandos des Obersten Befehlshabers, am 30. August über den Vormarsch der ukrainischen Truppen in der Region Kursk auf zwei Kilometer und die Kontrolle über weitere fünf Quadratkilometer Territorium.

Die ukrainischen Verteidigungskräfte hatten bei der Schaffung einer Sicherheitszone in der Region Kursk die Kontrolle über 100 Siedlungen übernommen und 594 russische Soldaten gefangen genommen – Stand. 27. August

Foto: gdpr-info.eu