Europaparlament genehmigt Makrofinanzhilfe von 1,2 Mrd. Euro für Ukraine
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch einem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, der Ukraine eine Makrofinanzhilfe in Form eines Darlehens von 1,2 Milliarden Euro zu gewähren. Das wird auf der Webseite des Parlaments mitgeteilt.
„Die nach dem Dringlichkeitsverfahren angenommene Entschließung wurde mit 598 Stimmen bei 55 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen angenommen“, heißt es. „Ziel ist es, rasche Unterstützung in einer akuten Krisensituation zu leisten und die Widerstandsfähigkeit der Ukraine zu stärken“, so der Vorschlag der Kommission.
Am 11. Februar hatten die EU-Botschafterinnen und ‑Botschafter haben am Freitag den Vorschlag der Kommission gebilligt.
Die stellt der Ukraine Makrofinanzhilfe bereit, weil die „derzeitigen geopolitischen Spannungen die wirtschaftliche und finanzielle Stabilität der Ukraine beeinträchtigen“. „Die anhaltenden Sicherheitsbedrohungen haben bereits einen erheblichen Kapitalabfluss ausgelöst. Durch die erhöhte geopolitische Unsicherheit und deren Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage verliert die Ukraine den Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten.“
Diese makrofinanzielle Nothilfe der EU soll eine Laufzeit von zwölf Monaten haben und in zwei Tranchen erfolgen:
Die Auszahlung der ersten Tranche würde kurz nach Billigung des Vorschlags erfolgen, d. h. sobald die Vereinbarung über spezifische strukturpolitische Maßnahmen in Kraft tritt, die die Europäische Kommission im Namen der EU mit der Ukraine schließt; Bedingung dafür ist die Erfüllung der politischen Voraussetzung und die zufriedenstellende Umsetzung des entsprechenden IWF-Programms.
Die Auszahlung der zweiten Tranche würde davon abhängen, dass sowohl das IWF-Programm als auch die in der Vereinbarung festgehaltenen politischen Maßnahmen kontinuierlich zufriedenstellend umgesetzt werden. Im Mittelpunkt der Vereinbarung, die als Basis der makrofinanziellen Nothilfe dient, wird voraussichtlich eine begrenzte Zahl praktikabler, kurzfristiger politischer Maßnahmen in den dringendsten vorrangigen Bereichen stehen. Dazu gehören etwa die Stärkung der wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit und Stabilität oder die Bereiche Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit sowie Energie.