EU-Rat setzt alle Einfuhrzölle aus der Ukraine aus

Der EU-Rat hat heute eine Verordnung angenommen, die eine vorübergehende Liberalisierung des Handels und andere Handelszugeständnisse für bestimmte ukrainische Waren ermöglicht. Damit werden Einfuhrzölle auf alle ukrainischen Waren für ein Jahr ausgesetzt, heißt es in der Pressemeldung des Rates.

Mit diesem Beschluss kann die EU die Wirtschaft der Ukraine während des Krieges mit Russland unterstützen. „Der grundlose und ungerechtfertigte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat sich verheerend auf die Produktionskapazität und Verkehrsinfrastruktur des Landes ausgewirkt, ebenso wie auf den Zugang der Ukraine zum Schwarzen Meer und ihre Fähigkeit insgesamt, mit dem Rest der Welt Handel zu treiben. Die Auswirkungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene – in Bezug auf die Ernährungssicherheit – dürfen nicht unterschätzt werden“, heißt es.

Der Beschluss, der für ein Jahr gilt, wird laut der Mitteilunge insbesondere Folgendes ausgesetzt:

– sämtliche Zölle gemäß Titel IV des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine zur Schaffung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone auf noch nicht liberalisierte Waren. Dies betrifft insbesondere: gewerbliche Waren, für die die Zölle bis Ende 2022 auslaufen, Obst und Gemüse, das der Einfuhrpreisregelung unterliegt, sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, für die Zollkontingente gelten;

– die Erhebung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine; und

– die Anwendung der gemeinsamen Einfuhrregelung auf Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine.

Der heutige Beschluss ist laut dem Rat an die Bedingung geknüpft, dass die Grundsätze des Artikels 2 des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens eingehalten werden.

Das Europäische Parlament hatte am 19. Mai die für die von der Kommission vorgeschlagene vorübergehende Liberalisierung des Handels mit der Ukraine angesichts der anhaltenden russischen Invasion gebilligt.