Keine Genehmigung an Grenze zu Polen für ukrainische Frachtführer notwendig - Vize-Minister

Das Abkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union über die Liberalisierung des Güterverkehrs sei am 20. Juni 2024 in Kraft getreten. Die ukrainischen Frachtführer brauchen also nicht, Genehmigungen bei sich zu haben.  

Der ukrainische Vize-Minister für die Entwicklung von Gemeinden, Territorien und Infrastruktur, Serhij Derkatsch, kommentierte auf Facebook Mitteilungen, Polen lasse die ukrainischen Lastfahrzeuge nicht durch die Grenze zu, da sie keine Genehmigung für internationalen Güterkraftverkehr haben.

Dem Sprecher zufolge seien diese Bedingungen des Abkommens sowohl der polnischen Seite als auch allen EU-Mitgliedsländern bekannt.

Die Ukraine habe sich an das polnische Infrastrukturministerium gewendet. Das Ministerium bekräftigte, es versuche, das Problem mit dem Zolldienst zu regeln.

Wie früher mitgeteilt wurde, sieht das Dokument (Abkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union über die Liberalisierung des Güterverkehrs – Red.) eine Reihe der Verpflichtungen sowohl für ukrainische als auch europäische Transportunternehmen vor. Alle Kraftfahrer müssen bei sich eine Lizenz für den  Güterkraftverkehr haben.