UN-Gericht lässt "Völkermord"-Klage der Ukraine gegen Russland zu
Der Internationale Gerichtshof (IGN) der Vereinten Nationen hat sich am Freitag für zuständig erklärt, über eine Klage der Ukraine gegen Russland wegen Verstoßes gegen die Völkermordkonvention zu entscheiden. Das berichtet ein Korrespondent von Ukrinform aus Den Haag.
Die Ukraine forderte in ihrer Klageschrift das höchste UN-Gericht auf, „eine Entscheidung zu treffen und zu erklären, dass es keine Beweise gibt, dass die Ukraine für die Begehung von Völkermord mit Verstoß gegen die Völkermordkonvention in den Regionen Donezk und Luhansk der Ukraine verantwortlich ist“. Die Ukraine verklagte Russland am 26. Februar 2022, gleich nach der russischen Invasion, weil es den Überfall auf die mit dem Völkermord in diesen Regionen begründete.
Der IGH erklärte sich aber für nicht zuständig, über die Klage der Ukraine zu entscheiden, dass Russland mit seiner Invasion in die Ukraine und der Anerkennung der Unabhängigkeit der Volksrepubliken Donezk und Luhansk gegen die Völkermordkonvention der Vereinten Nationen verstoß.
Eine vorläufige Anordnung des UN-Gerichts vom 16. März 2022, dass Russland sofort die militärische Gewalt in der Ukraine beenden muss, bleibt in Kraft.