Über 40 Länder unterstützen Klageschrift der Ukraine vor dem Internationalen Gerichtshof

Russland müsse im Einklang mit dem Völkerrech für Verbrechen gegen die Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden.

Dies geht aus „Gemeinsamer Erklärung zur Unterstützung der Ukraine und des Verfahrens vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH)“ hervor, die auf der Webseite des Bundesaußenministeriums veröffentlicht wurde.

„Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Klageschrift, mit der die Ukraine ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof nach der Konvention der Vereinten Nationen von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes einleitet, durch das die Ukraine feststellen lassen will, dass Russland nicht berechtigt ist, auf der Grundlage unbelegter Behauptungen, es finde ein Völkermord statt, in der Ukraine militärische Maßnahmen durchzuführen“, heißt es.

Die Unterzeichner bekräftigen, „wie wichtig dieses Verfahren ist, und rufen Russland erneut dringend dazu auf, seine militärischen Operationen in der Ukraine, wie vom Gerichtshof in seinem Beschluss vom 16. März 2022 über vorsorgliche Maßnahmen angeordnet, umgehend einzustellen“

„Wie der Gerichtshof wiederholt erklärt hat, sind seine Beschlüsse über vorsorgliche Maßnahmen für die Streitparteien rechtlich bindend. Kommt Russland dem Beschluss des Gerichtshofs vom 16. März 2022 nicht nach, so stellt dies mithin einen weiteren Bruch seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen dar“, so das Dokument.

Die Vertierter der Staaten, die ihre Unterschrift unter das Dokument gesetzt haben, „begrüßen erneut die Bemühungen der Ukraine sicherzustellen, dass das Völkerrecht geachtet werde und der Gerichtshof seiner grundlegenden Aufgabe nachkommen könne, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern“.

Abschließend wurde bekräftigt, dass „Russland für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden müsse“.“ In diesem Zusammenhang sind wir der Auffassung, dass die russischen Verstöße gegen das Völkerrecht die internationale Verantwortlichkeit des Landes nach sich ziehen und dass die von der Ukraine als Folge der russischen Verstöße gegen das Völkerrecht erlittenen Verluste und Schäden im Einklang mit dem Grundsatz der Staatenverantwortlichkeit umgehende Reparationsleistungen durch Russland in vollem Umfang erfordern“.

Erklärung wurde im Namen der Regierungen von Albanien, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, der Marshallinseln, Moldawien, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Palau, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, des Vereinigtes Königreichs, der Vereinigte Staaten, Zypern, der Europäischen Union unterzeichnet.

Am 1. Juli erklärte Außenminister der Ukraine Dmytro Kuleba, dass die Ukraine eine Klageschrift vor dem Internationalen Gerichtshof  eingereicht habe, da Russland die militärische Aggression mit den unbegründeten Vorwürfen des „Völkermordes“ rechtfertige.

nj