Schweiz verlängert Schutzstatus S für ukrainische Geflüchtete bis März 2025
Die Schweiz wird den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2025 aufheben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 entschieden, heißt es auf der Webseite der Regierung des Landes.
„Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar“, gibt der Bundesrat zur Begründung an. Der Schutzstatus S gelte dann bis zur Aufhebung durch den Bundesrat. „Voraussetzung für die Aufhebung ist eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine“.
Mit dem Beschluss schafft der Bundesrat Klarheit für die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und Arbeitgebende. „Angesichts der Einbettung der Schweiz in den Schengen-Raum erachtet er auch eine enge Abstimmung mit der EU für unabdingbar. Die EU-Staaten haben am 19. Oktober 2023 beschlossen, den temporären Schutz bis zum 4. März 2025 zu verlängern.“
Gleichzeitig will der Bundesrat die Anstrengungen verstärken, um möglichst viele Personen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt zu integrieren. „Bis Ende 2024 strebt der Bundesrat die Erhöhung der Erwerbsquote von aktuell rund 20 Prozent auf 40 Prozent an.“
Nach Angaben des Bundesrates haben rund 66 000 Personen aus der Ukraine einen aktiven Status S in der Schweiz (Stand: Ende Oktober 2023).