Europäisches Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Menschenrechtsverletzungen auf der Krim
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer Klage der Ukraine stattgegeben und Russland wegen der Verletzungen der Menschenrechte auf der seit 2014 besetzten Halbinsel Krim verurteilt. Der Gerichtshof stellte mehrere Verstöße gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten fest.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es auf der Krim Verstöße gegen Artikel 2 der Konvention (Recht auf Leben), Artikel 3 (Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung), Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), Artikel 6 (Keine Strafe ohne Gesetz), Artikel 7 (Recht auf ein faires Verfahren), Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit), Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung), 11 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit), 14 (Diskriminierungsverbot) und Artikel 18 (Begrenzung der Rechtseinschränkungen) der Konvention gab.
Der Gerichtshof war auch der Ansicht, dass er über genügend Beweise verfügte, um zweifelsfrei zu dem Schluss zu kommen, dass die Vorfälle zahlreich und miteinander verbunden genug waren, um ein Muster oder System von Verstößen darzustellen. Darüber hinaus bewies unter anderem das offensichtliche Fehlen einer wirksamen Untersuchung der Vorfälle, dass derartige Praktiken von den russischen Behörden offiziell geduldet wurden.
Das Urteil des Gerichtshofs betrifft die erste Klage der Ukraine gegen Russland.