Russische Invasion: Japanisches Parlament fordert Russland zum sofortigen Abzug der Truppen aus der Ukraine auf

Russische Invasion: Japanisches Parlament fordert Russland zum sofortigen Abzug der Truppen aus der Ukraine auf

Ukrinform Nachrichten
Das japanische Repräsentantenhaus hat für die Resolution gestimmt, die die russische Invasion der Ukraine scharf verurteilt.

Wie Ukrinform berichtet, teilt das Kyodo News mit.

Die Abgeordneten haben die russischen Truppen aufgefordert, den Angriff auf die Ukraine sofort zu beenden und ihre Grenzen zu verlassen.

Der Text des Dokuments besagt auch, dass die russische Invasion gegen das Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen verstößt, die die Anwendung von Gewalt verbietet.

„Sie (Russische Invasion – Red.) verletzt eindeutig die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine. Das ist eine äußerst schwierige Situation, die die Grundfesten der Ordnung nicht nur in Europa, sondern auch in der breiteren internationalen Gemeinschaft, einschließlich Asiens, erschüttern kann“, heißt es in der Resolution.

Das Unterhaus des japanischen Parlaments hat seine Solidarität mit dem ukrainischen Volk bekundet. Das Oberhaus soll bald eine eigene Resolution verabschieden.

Wie berichtet erklärte der russische Präsident Wladimir Putin am 24. Februar der Ukraine den Krieg und startete eine umfassende Invasion. Eine Reihe von ukrainischen Städten wurde mit Raketen beschossen, Militärobjekte der Streitkräfte der Ukraine angegriffen.

In der Ukraine wurde das Kriegsrecht verhängt. Präsident Wolodymyr Selenskyj rief eine allgemeine Mobilmachung aus.

Die Ukraine hat beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag eine offizielle Klage gegen die Russische Föderation eingereicht.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-