Rada billigt Präsidialerlass über allgemeine Mobilmachung in Ukraine

Rada billigt Präsidialerlass über allgemeine Mobilmachung in Ukraine

Ukrinform Nachrichten
Die Werchowna Rada (Parlament – Red.) hat das Gesetz zur Genehmigung des Präsidialerlasses „Über die allgemeine Mobilmachung“ verabschiedet.  

Dies meldet Ukrinform unter Berufung auf den Pressedienst des Parlaments.

Wie berichtet, habe Präsident Wolodymyr Selenskyj am 24. Februar den Erlass über die allgemeine Mobilmachung in der Ukraine unterzeichnet.

Die Mobilmachung sollte demgemäß in allen Regionen der Ukraine und in der Stadt Kyjiw durchgeführt werden.

Die Mobilmachung erfolgt innerhalb von 90 Tagen nach Inkrafttreten des Dekrets.

Vorgesehen werden auch Einberufung von Wehrpflichtigen, Reservisten und Mobilisierung der Fahrzeuge für Bedürfnisse der Streitkräfte, der Nationalgarde, des Sicherheitsdienstes SBU, des Staatlichen Grenzdienstes, des Staatlichen Sonderdienstes für Verkehr, des Staatlichen Sonderdienstes für Schutz von Informationen, anderer Militäreinheiten.

Der Generalstab der Streitkräfte wurde beauftragt, die Reihenfolge und den Ausmaß der Mobilmachung von Wehrpflichtigen, Reservisten und Beförderungsmitteln der nationalen Wirtschaft innerhalb der allgemeinen Frist der Mobilisierung zu bestimmen.

Das Kabinett sollte die Finanzierung sicherstellen und im Rahmen der Befugnisse weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ankündigung und Durchführung der allgemeinen Mobilisierung ergreifen.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-