Russen „filtern“ die Ukrainer in jeder besetzten Stadt

Russen „filtern“ die Ukrainer in jeder besetzten Stadt

Ukrinform Nachrichten
Russische Invasoren haben in jeder vorläufig besetzten ukrainischen Stadt ein Verfahren der sogenannten „Filtration“ eingeführt, ließ die Menschenrechtsbeauftragte der Werchowna Rada der Ukraine, Ljudmyla Denisowa, auf Facebook mitteilen.

Sie stellte fest, dass nach Angaben von Partner-Menschenrechtsorganisationen bereits mehr als 37.000 Ukrainer „gefiltert“ wurden. Auch Personen, die nach Russland zwangsweise gebracht wurden, werden diesem Verfahren ausgesetzt.

Für im ideologischen Sinne „besonders gefährliche“ und „unzuverlässige“ Ukrainer wird die „Filtration“ zur ständigen Sache, die Menschen müssen sie alle drei Tage dadurch. Bürgerinnen und Bürger der Ukraine werden verhört, sorgfältig untersucht und unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten, gedemütigt und gefoltert.

„Das ist nicht nur eine Diskriminierung der Ukrainer nach der Nationalität, sondern eines der Elemente des totalen Völkermords an unserer Nation. Ideen von „Minderwertigkeit“ des ukrainischen Volkes, von zweitklassiger, künstlicher ukrainischer Staatlichkeit sind Bestandteile der Ukraine-Hass-Ideologie, die seit Jahren von der russischen Propaganda getrieben wird und die heute die Vernichtung der Ukrainer durch die russische politische und militärische Führung rechtfertigt“, schrieb Denisowa.

Sie betonte ferner, dass jede Nötigung der physischen oder moralischen Ordnung gegen die Zivilbevölkerung, insbesondere zwecks der Informationsbeschaffung, eine grobe Verletzung des humanitären Völkerrechts und der Kriegsbräuche ist.

Sie forderte die UN-Kommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen während der russischen Militärinvasion in der Ukraine auf, die Tatsachen von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine durch den Aggressor-Staat zu berücksichtigen.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-