Militärgouverneur von Luhansk Hajdaj dementiert Berichte über Einkesselung, Autostraße zwischen Lysytschansk und Bachmut nicht blockiert

Militärgouverneur von Luhansk Hajdaj dementiert Berichte über Einkesselung, Autostraße zwischen Lysytschansk und Bachmut nicht blockiert

Ukrinform Nachrichten
Der Leiter der militärischen Administration der Oblast Luhansk, Serhij Hajdaj, hat Medienberichte dementiert, dass russische Truppen die Oblast von den anderen Regionen des Landes abgeschnitten und dass die Autostraße zwischen Lysytschansk und Bachmut blockiert hätten.

„Die Region Luhansk ist nicht abgeschnitten. Die Straße zwischen Lysytschansk und Bachmut ist nicht blockiert. Es gibt einen Zugang zu Lysytschansk und Sjewjerodonezk“, schrieb er auf Telegram. Die Berichte der Medien entsprechen nicht der Wirklichkeit, betonte er.

Der Gouverneur zufolge wird die Straße beschossen, aber heute konnten Hilfsgüter gebracht werden. „Stand 13 Uhr ist der Verkehr auf der Autostraße möglich.“

Hajdaj äußerte sich über einige Medienberichte empört und rief alle auf, nur offiziellen Quellen zu vertrauen.

„Die Region Luhansk ist nicht abgeschnitten. Die Straße zwischen Lysytschansk und Bachmut ist nicht blockiert. Es gibt einen Zugang zu Lysytschansk und Sjewjerodonezk“, schrieb er auf Telegram. Die Berichte der Medien entsprechen nicht der Wirklichkeit, betonte er.

Der Gouverneur zufolge wird die Straße beschossen, aber heute konnten Hilfsgüter gebracht werden. „Stand 13 Uhr ist der Verkehr auf der Autostraße möglich.“

Hajdaj äußerte sich über einige Medienberichte empört und rief alle auf, nur offiziellen Quellen zu vertrauen.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-