EU-Kommission schafft Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer für lebensrettende Güter für ukrainische Bürger ab
Nach Angaben der EU-Kommission gilt die Befreiung von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer für Waren, die eingeführt werden von „staatlichen Organisationen (öffentlichen Einrichtungen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts, einschließlich Krankenhäusern, Regierungsorganisationen, Regionalregierungen, Gemeinden/Städten usw.) und Organisationen der Wohlfahrtspflege, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten anerkannt wurden“. Grund für diesen Beschluss ist es, dass die Mitgliedstaaten stark unter Druck geraten, die einer großen Zahl von Menschen, die vor dem Krieg fliehen, humanitäre Hilfe leisten und gleichzeitig Binnenvertriebene, die von Hunger und Krankheit bedroht sind, unterstützen müssen. Nach Einschätzung der Kommission wurden nach dem russischen Angriff auf die Ukraine mehr als 14 Millionen Menschen vertrieben, das macht 30 % der Bevölkerung der Ukraine aus. „Mehr als 6,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer fanden Zuflucht in der EU, während fast 8 Millionen Menschen, die ihre Häuser verlassen mussten, innerhalb der Ukraine flohen“, heißt es.
EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: „Der Krieg gegen die Ukraine hat zu unbeschreiblichem Leid geführt, aber auch gezeigt, wie ausgeprägt die Solidarität der EU ist. Die nun beschlossene Maßnahme wird den Mitgliedstaaten helfen, Ukrainerinnen und Ukrainern sowohl in der EU als auch in ihrem Heimatland dadurch Hilfe zu leisten, dass die Lieferung lebensrettender humanitärer Güter erleichtert wird. Genau das müssen wir jetzt tun.“