Deutschland verstärkt Hilfe für Ukraine bei Entminung und Ermittlung zu Kriegsverbrechen

Deutschland verstärkt Hilfe für Ukraine bei Entminung und Ermittlung zu Kriegsverbrechen

Fotos, video
Ukrinform Nachrichten
Deutschland werde die Hilfe an die Ukraine verstärken. Es gehe um Hilfe bei Entminung und Ermittlung zu Kriegs- und Cyberverbrechen.

Dies berichtet Ukrinform unter Berufung auf den Pressedienst des Innenministeriums.

„Während eines Treffens des ukrainischen Innenministers Denys Monastyrskyj mit Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, die zu einem offiziellen Besuch in die Ukraine eingetroffen ist, einigten sich die Parteien darauf, dass die Bundesregierung die Unterstützung der Ukraine bei Ermittlung von Kriegs- und Cyberverbrechen verstärke“, heißt es.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit bei der humanitären Minenräumung der Gebiete, wo gekämpft wurde, verstärkt werde. Derzeit handelt es sich um fast 212.000 Quadratkilometer ukrainisches Territorium, wo eine Minenräumung nötig ist.

Die deutsche Delegation besuchte die am stärksten zerstörten Städte in der Region Kyjiw und den Flughafen „Antonow“ in Gostomel. Sie sahen mit eigenen Augen die Folgen der Gräueltaten und Verbrechen der russischen Armee und den Prozess der Entminung ukrainischer Gebiete.

Faeser bekräftigte, dass Deutschland die Ukraine im Krieg gegen die Russischen Föderation völlig unterstütze. Ihr Land werde bei Ermittlung von Kriegsverbrechen allseitige Hilfe leisten, sagte Bundesministerin.

Sie betonte auch, dass Deutschland 850,000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen habe.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-