In Nikopol Wohnhaus und Gasleitung durch nächtlichen Beschuss beschädigt

In Nikopol Wohnhaus und Gasleitung durch nächtlichen Beschuss beschädigt

fotos
Ukrinform Nachrichten
In Nikopol (eine Großstadt in der Oblast Dnipropetrowsk im Süden der Ukraine — Red.) wurden ein Mehrfamilienhaus, Gebäude von vier Unternehmen und eine Gasleitung durch den nächtlichen Beschuss der russische Truppen beschädigt, ließ der Pressedienst der Nationalpolizei der Ukraine im Online-Dienst Telegram mitteilen, berichtet Ukrinform.

„In der Nacht haben die Besatzer die Bezirke Nikopol und Synelnyk angegriffen. Es gibt einen Verletzten. Infolge des nächtlichen Beschusses in Nikopol sind ein Mehrfamilienhaus, Verwaltungs- und Technikgebäude von vier Unternehmen sowie eine Gasleitung und ein Transformator beschädigt worden. Die Informationen werden genauer gefasst“, heißt es in der Meldung.

Nach Angaben der Polizei erhielt sie gegen 9:00 Uhr 22 Berichte über Beschüsse. Derzeit arbeiten auf dem Gelände Ermittlungs- und Einsatzgruppen der Nikopoler Polizei, Sprengstofftechniker und Mitarbeiter des Staatskatastrophenschutzdienstes.

„Außerdem hat der Feind gegen 4 Uhr morgens auf das Dorf Welykomychajliwka des Bezirks Synelnyk geschossen. Es gibt keine Opfer. So beschädigte das russische Militär in der Raum von Synelnyk mehrere Autos und Häuser“, heißt es weiter in dem Bericht.

Die Russen haben am vergangen Tag sechs Regionen der Ukraine beschossen, insbesondere in Nikopol wurde eine Person wegen Beschuss ins Krankenhaus eingeliefert.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-