Schmyhal bespricht mit IAEA-Chef Schritte zur Demilitarisierung des AKW Saporischschja

Schmyhal bespricht mit IAEA-Chef Schritte zur Demilitarisierung des AKW Saporischschja

Fotos, video
Ukrinform Nachrichten
Der Premierminister der Ukraine, Denys Schmyhal, teilte auf Telegram mit, er habe mit dem Leiter der IAEA, Rafael Grossi, die weiteren zur Demilitarisierung des Atomkraftwerks Saporischschja notwendigen Schritte erörtert.

„Wir besprachen die Schritte, die zur Demilitarisierung des Kernkraftwerks Saporischschja notwendig sind. Ich betonte, dass Russlands illegale Handlungen in Bezug auf das ukrainische Kraftwerk so schnell wie möglich gestoppt werden müssen“, schrieb Schmyhal.

Er stellte weiter fest, dass die Demilitarisierung des AKW Saporischschja Punkt Nr. 1 des Friedensplans von Präsident Wolodymyr Selenskyj sei.

Grossi informierte Schmygal über die Absichten der IAEO, in naher Zukunft technische ständige Missionen zu allen Kernkraftwerken in der Ukraine zu entsenden. Unabhängige Experten der Organisation werden in den Kernkraftwerken Saporischschja, Riwne, Chmelnyzkyj, Südukraine und Tschernobyl arbeiten.

„Das wird die technische und technologische Sicherheit deutlich erhöhen. Die Missionen haben zum Ziel, die Stationen zu sichern und alle möglichen Versuche der äußeren Einflussnahmen festzustellen, einschließlich der Beschüsse seitens der russischen Aggressoren“, betonte Schmyhal.

Der Premierminister der Ukraine, Denys Schmyhal, hält sich zusammen mit der Ehegattin des Präsidenten, Olena Selenska, und Vertretern der Regierung zu einem Arbeitsbesuch in Frankreich auf.

Foto: Denys Schmyhal/Facebook

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-