Kämpfer des Sibirischen Bataillons nehmen Dorf Gorkowskyj bei Belgorod ein

Kämpfer des Sibirischen Bataillons nehmen Dorf Gorkowskyj bei Belgorod ein

Ukrinform Nachrichten
Russische Freiwillige des „Sibirischen Bataillons“, die gegen Putins Regime in der Russischen Föderation kämpfen, erklärten auf Telegram, sie seien am Morgen des 17. März in das Dorf Gorkowskyj in der russischen Region Belgorod eingedrungen und hätten die örtliche Verwaltung eingenommen.

„Einheiten der russischen Befreiungskräfte sind zusammen mit Freiwilligen der Tschetschenischen Republik Itschkeria in die Siedlung Gorkowskyj auf dem Territorium der Russischen Föderation eingedrungen und das Gebäude der örtlichen Verwaltung eingenommen“, heißt es in der Nachricht.

Die Kämpfer veröffentlichten auch ein Foto, auf dem sie auf der russischen Flagge und der Flagge der Region Belgorod stehen und ein Schild vom örtlichen Verwaltungsgebäude halten.

Später veröffentlichte die Legion „Freiheit für Russland“ auf Telegram ein Video, das die Einnahme der Siedlung in der Region Belgorod bestätigte. Das Video zeigt, wie die Kämpfer ihre Flagge am Verwaltungsgebäude von Gorkowskyj entfalteten und die dort hängenden Fahnen herunterrissen.

Wie berichtet, sind die Legion „Freiheit für Russland“, das „Russische Freiwilligenkorps“ (RDK) und das „Sibirische Bataillon“ russische Freiwilligenformationen, die auf der Seite der Ukraine kämpfen. Sie sind am 12. März im Rahmen einer gemeinsamen Operation in die Regionen Kursk und Belgorod der Russischen Föderation eingedrungen.

Foto: Sibirisches Bataillon, Telegram


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-