Russische Truppen beschossen Region Donezk 2.206 Mal

Russische Truppen beschossen Region Donezk 2.206 Mal

fotos
Ukrinform Nachrichten
Am vergangenen Tag, dem 15. Mai, beschoss die russische Armee 2.206 Mal die Region Donezk, Einschläge wurden in sechs Ortschaften registriert, ließ die Polizei der Region berichten.

„Der Feind hat 2.206 Mal beschossen. Die russische Armee hat KAB-250-Fliegerbomben, Raketen und Mörser gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt. In 6 Siedlungen sind Einschläge registriert worden: den Städten Lyman, Tschassiw Jar, den Dörfern Welyka Nowosilka, Schowte, Karliwka, Kateryniwka“, heißt es in der Nachricht.

Durch den Beschuss wurden 20 zivile Objekte beschädigt: 14 Wohngebäude und Autos.

Insbesondere wurde in Welyka Nowosilka, auf die der Feind zwei KAB-250-Fliegerbomben abgeworfen hatte, ein Wohnhaus zerstört.

In Lyman wurden neun Privathäuser und Autos beschädigt.

Im Dorf Kateryniwka wurden drei Häuser durch Beschuss beschädigt.

In Karliwka sind zwei Menschen durch Beschuss umgekommen, ein Privathaus wurde beschädigt.

Aufgrund dieser Fakten wurde ein Strafverfahren gemäß Art. 438 (Verstoß gegen Kriegsgesetze und Kriegsbräuche) des Strafgesetzbuches der Ukraine eingeleitet.

Wie berichtet, beschießt der Aggressor ständig die Region Donezk, tötet und verletzt Bürger und zerstört die zivile Infrastruktur der Siedlungen der Region. In der Region gibt es schon lange keine Gasversorgung und in vielen Siedlungen keine Wasserversorgung. Der Feind versucht, die ukrainische Verteidigung in mehreren Richtungen zu durchbrechen, hat jedoch keinen Erfolg und zeiht zu seinen vorherigen Positionen zurück.

Foto: Nationalpolizei


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-