Am vergangenen Tag in Region Cherson zwei Zivilisten getötet

Am vergangenen Tag in Region Cherson zwei Zivilisten getötet

Ukrinform Nachrichten
Am vergangenen Tag tötete die russische Armee in der Region Cherson zwei Person, ließ auf Facebook die Staatsanwaltschaft der Region Cherson melden.

„Den Ermittlungen zufolge befeuerte die russische Armee am 6. Juli 2024 um 04:00 Uhr morgens mit der Artillerie eine der Siedlungen des Bezirks Beryslaw in der Region Cherson. Sie trafen ein Privathaus. Unter den Trümmern fanden Retter die Leichen eines Mannes und einer Frau“, heißt es in dem Mitteilung.

Unter der verfahrenstechnischen Leitung der Bezirksstaatsanwaltschaft Beryslaw wurde in dem Strafverfahren eine Voruntersuchung wegen Verstoßes gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges (Artikel 438 Teil 2 des Strafgesetzbuches) eingeleitet.

Früher gab Oleksandr Prokudin, Leiter der regionalen Staatsverwaltung, auf Telegram bekannt, dass durch feindlichen Beschuss im Laufe des Tages in der Region Cherson eine Person getötet und fünf verletzt wurden.

Ihm zufolge standen auch die Ortschaften Sadowe, Antoniwka, Weletenske, Kisomys, Prydniprowske, Mykilske, Stanislaw, Tokariwka, Beryslaw, Chreschtscheniwka, Lwowe, Tjahynka, Tscherwone, Wysoke, Tschariwne, Mykolajiwka, Tomaryne und die Stadt Cherson unter feindlichem Beschuss und Luftangriffen. Außerdem verübte der Feind einen Raketenangriff auf den Landkreis Beryslaw.

Russische Besatzungstruppen beschossen die Wohnviertel der Ortschaften. Insbesondere wurden acht Privathäuser beschädigt. Auch wurden ein Objekt der kritischen Infrastruktur, eine Gasleitung, ein Lagerhaus, Garagen, private Autos und ein Rettungswagen getroffen.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-