Luftstreitkräfte melden 12 Einschläge vor allem in Energieanlagen

Luftstreitkräfte melden 12 Einschläge vor allem in Energieanlagen

fotos
Ukrinform Nachrichten
Bei russischen Raketen- und Drohnenangriffen auf die Ukraine hat es 12 Einschläge von allem in Objekte des Treibstoff- und Energiesektors gegeben. Das teilten die die ukrainischen Luftstreitkräfte auf Telegram mit.

Nach Angaben gerieten in der Nacht zum Donnerstag Umspannwerke in verschiedenen Regionen des Landes unter Beschuss des Feindes. Die Flugabwehr habe fast 90 Prozent der Marschflugkörper des Typ Kalibr und Ch-101 abgeschossen.

Die Luftstreitkräfte betonten, dass die russischen Truppen in der letzten Zeit viele Raketen und Drohnen einsetzen, deren Zahl in bestimmten Richtungen bei massiven Angriffen oft die Zahl der Flugabwehrsysteme übersteigt.

Die Besatzer setzen für ihre Luftangriffe moderne Waffen ein und verbessern sie ständig. Es handelt es sich vor allem um   Hitze-Täuschkörper und Radar-Täuschkörper sowie Systeme der elektronischen Kampfführung, mit denen die Raketen ausgerüstet sind, so die Luftstreitkräfte. „Das erschwert der Einsatz der Flugabwehrsysteme aus sowjetischer Produktion, über die die Luftstreitkräfte verfügen, erheblich. Die westlichen Systeme sind effektiver, sie reichen aber nicht aus, um Hunderte Objekte der kritischen Infrastruktur sicher zu schützen.“ Deswegen seien während der massiven Angriffe Raketeneinheiten, die Luftwaffe, Systeme der elektronischen Kampfführung und mobile Trupps im Einsatz.

Vor den massiven Angriffen auf die Ukraine berücksichtigt Russland auch Wetterbedingungen, die der Einsatz von mobilen Trupps und Jagfliegern beinträchtigen, erklärten die Luftstreitkräfte weiter. Dichter Nebel und Bewölkung in mehreren Regionen während des Angriffs hinderten die Piloten und mobilen Trupps daran, ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen.“

Symbolbild: Zelenskiy/Official


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-