Im Fall Kollaboration 830 Strafverfahren eingeleitet, einige der Angeklagten ehemalige Beamte und Sicherheitsbeamte
„830 Strafverfahren sind gemäß dem Artikel über Kollaborationsaktivitäten eingeleitet worden. 1.355 Personen haben zum heutigen Stand bereits einen Verdacht erhalten. Und wir haben es geschafft, 55 solcher Strafverfahren vor Gericht zu bringen“, sagte er.
Der Leiter der Nationalpolizei stellte klar, dass es sich bei den Fälle um Personen handelte, die an der Macht waren, sowie um ehemalige Beamte der Rechtsschutzorgane.
„Es gibt solche Menschen, die offen mit der Russischen Föderation sympathisierten und auf „russkij mir“ (russische Welt – deutsch) warteten. Dies war mit der jahrelang von den russischen Massenmedien aufgedrungenen Propaganda sowie mit einigen politischen Parteien verbunden, die auf dem Territorium unseres Staates tätig waren“, sagte Klymenko.
Am 24. Februar begann Russland eine umfassende Invasion in der Ukraine.
Im April erhöhte die Werchowna Rada die Strafe für Kollaboration auf bis zu 15 Jahre Gefängnis mit Beschlagnahme von Eigentum.
yv