SBU bekräftigt neuen Verdacht gegen Kolomojskyj
Dies berichtet Ukrinform unter Berufung auf den Pressedienst des SBU.
Kolomojskyj wird gemäß Artikel des Strafgesetzbuches der Ukraine, angeklagt – Teil 3 Art. 27, Teil 3 Art. 28, Teil 2 Art. 200 (gesetzwidrige Handlungen mit Überweisungsvorlagen, Zahlungskarten und anderen Mitteln des Zugangs zu Bankkonten, E-Geld, Ausrüstung für ihre Herstellung), Teil 3 Art. 27, Teil 5 Art. 191 (Besitzergreifung fremden Vermögens in besonders großem Ausmaß durch Amtsmissbrauch von einer organisierten Gruppe), Teil 3 Art. 27, Teil 3 Art. 309 (Legalisierung (Geldwäsche) von Vermögenswerten, die bei Betrugsverdacht erworben wurden), hieß es in der Mitteilung.
Ihor Kolomojskyj, der frühere Eigentümer der PrivatBank wurde über den dritten Verdacht informiert. Dies teilte freier Berater des Leiters des Büros des Präsidenten Serhij Leschtschenko mit.