Schadenregister bereitet sich darauf vor, bis zu 10 Mio. Ansprüche von kriegsgeschädigten Ukrainerinnen und Ukrainern zu bearbeiten

Schadenregister bereitet sich darauf vor, bis zu 10 Mio. Ansprüche von kriegsgeschädigten Ukrainerinnen und Ukrainern zu bearbeiten

Ukrinform Nachrichten
Millionen von vertriebenen Ukrainern und Ukrainerinnen werden die ersten sein, die Wiedergutmachung und zukünftige Zahlungen aus dem Schadensregister beantragen, und Ansprüche für den Eigentumverlust könnten die ersten sein, die berücksichtigt werden.

Diese Prognose stellte der Exekutivdirektor des Schadenregisters Markijan Kljutschkowskyj bei einem Briefing im Europarat in Straßburg auf, berichtet ein Ukrinform-Korrespondent.

„Nach verschiedenen Schätzungen befinden sich vier bis sechs Millionen Ukrainer und Ukrainerinnen im Ausland. Etwa 2 Millionen sind Binnenflüchtlinge. Zwischen diesen beiden Zahlen liegen also etwa sechs bis acht Millionen potenzielle Menschen, deren Ansprüche recht einfach, aber eindeutig sein werden. Vielleicht werden nicht alle Ansprüche geltend machen, aber wenn wir die Ansprüche wegen des Verlusts oder der Zerstörung von Eigentum dazuzählen, sprechen wir über einer Zahl von 5 bis 10 Millionen“, schätzte Kljutschkowskyj.

Er sagte jedoch, dass dies möglich ist, wenn die Verfahren richtig eingerichtet werden.

Was die Einteilung der Schadenersatzansprüche in Kategorien anbelangt, so sollte dies eine Entscheidung des Verwaltungsrats sein, der formell eine erschöpfende Liste erstellen wird, die aus zwei Elementen besteht, von denen eines die vorrangigen Ansprüche sind.

Weitere Informationen: Ab April können Ukrainerinnen und Ukrainer ihre Schäden in Diia in das internationale Schadensregister eintragen

„Vorrangig wird es darum gehen, die Frage zu klären, ob die vom Krieg betroffenen Personen Ansprüche geltend machen können, ebenso wie Ansprüche wegen der Zerstörung der Infrastruktur, wegen des Verlusts von Menschenleben, wegen des Verlusts der Gesundheit, körperlichen Leiden und Verletzungen, Vertreibung und wegen des Eigentumverlusts“, sagte Kljutschkowskyj auf die Frage eines Ukrinform-Korrespondenten, welche Arten von Ansprüchen in erster Linie in Betracht kommen würden.

Der Eigentumverlust wird wahrscheinlich die erste Kategorie sein, die in Betracht gezogen wird, da sie „von der Beweisgrundlage her am besten ausgearbeitet ist“.

Bekanntlich plant das Internationale Schadensregister, die Registrierung der materiellen Verluste der Ukrainerinnen und Ukrainer durch die russische Aggression über die Diia-basierte Plattform in Angriff zu nehmen; die Plattform selbst soll im April voll funktionsfähig sein.

Das Schadensregister, das auf dem Gipfeltreffen des Europarats in Reykjavik im Mai 2023 ins Leben gerufen wurde, ist der erste Schritt zur Schaffung eines internationalen Entschädigungsmechanismus für die Opfer der russischen Aggression.

Bis heute sind 43 Staaten und die Europäische Union Mitglieder des Registers. 39 sind Vollmitglieder und fünf sind assoziierte Mitglieder. Die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan und Kanada sind ebenfalls Mitglied geworden.

Der Vorstand des Registers, der am 16. November 2023 ernannt wurde, setzt sich aus sieben Personen zusammen: Robert Spano (Island, Vorsitzender), Chiara Giorgetti (Italien, stellvertretende Vorsitzende), Veijo Heiskanen (Finnland), Julia Kyrpa (Ukraine), Aleksandra Mężykowska (Polen), Lucy Reed (Vereinigte Staaten) und Norbert Wühler (Deutschland).

Der Sitz des Registers ist Den Haag, das Königreich der Niederlande. Gemäß der Satzung des Schadensregisters wird das Register auch eine Zweigstelle in der Ukraine haben.

Wie Ukrinform berichtete, fand die erste Sitzung des Vorstands des Schadensregisters zu Schäden, die durch die russische Aggression gegen die Ukraine verursacht wurden, am 11. und 13. Dezember in Den Haag statt.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-