Österreich unterstützt mit 500-Millionen-Fazilität Exporteure und Investoren in der Ukraine

Österreich unterstützt mit 500-Millionen-Fazilität Exporteure und Investoren in der Ukraine

Ukrinform Nachrichten
Das österreichische Finanzministerium hat bei der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) eine spezielle risikodotierte Ukraine-Fazilität eingerichtet. „Damit sollen in den nächsten 5 Jahren 500 Millionen Euro zur Deckung von Ukrainegeschäften bereitgestellt werden“, teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Durch die Hebelung mit Mitteln internationaler Finanzierungsinstitutionen könnten sogar bis zu einer Milliarde Euro möglich werden. Für Neugeschäfte seien hundert Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, heißt es. Die Voraussetzung, österreichische Exporte in die Ukraine zu unterstützen, die aufgrund der besonderen Risikosituation ohne Haftungen oder Garantien nicht umsetzbar sind, sei mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 geschaffen worden.

Finanzminister Magnus Brunner erklärte dazu: „Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt zu schwerstem menschlichen Leid und bringt auch massive Probleme für das ukrainische Wirtschaftsleben mit sich. Von unserer Exportunterstützung profitiert neben der heimischen Wirtschaft vor allem die ukrainische Bevölkerung und Wirtschaft, da wir aktiv zum Wiederaufbau des Landes beitragen.“ Weiter sagte er: „Damit ermöglichen wir Investitionen, die für die Ukraine lebenswichtig sind. Dazu zählen unter anderem die Versorgung mit Trinkwasser und Wärme, die Sicherstellung und der Wiederaufbau des Transportsektors mit Straßen, Brücken und Eisenbahninfrastruktur oder auch Liefergeschäfte und Beteiligungen wie beispielsweise gemeinsame Werkstätten für Busse, Straßenbahnen und Züge.“


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-