EU-Rat genehmigt Beschlagnahme von Erlösen aus russischen Vermögenswerten zur Unterstützung der Ukraine

EU-Rat genehmigt Beschlagnahme von Erlösen aus russischen Vermögenswerten zur Unterstützung der Ukraine

Ukrinform Nachrichten
Der Ministerrat der EU hat einen formellen Beschluss über die Verwendung der Erlöse aus den auf dem Territorium der EU eingefrorenen Vermögenswerten der russischen Zentralbank zur Unterstützung der Ukraine gefasst.

Laut Ukrinform gab dies der tschechische Außenminister, Jan Lipavsky, im sozialen Netzwerk X bekannt.

„Wir in der EU haben der Verwendung der Erlöse aus den eingefrorenen Vermögenswerten der russischen Zentralbank zur Unterstützung der Ukraine zugestimmt. Allein in diesem Jahr sind es drei Milliarden Euro. 90 Prozent werden an das ukrainische Militär gehen. Russland muss für seinen militärischen Schaden aufkommen“, schrieb der tschechische Regierungsbeamte.

Wie berichtet einigten sich die ständigen Vertreter der EU am 8. Mai darauf, die Erlöse aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten zur Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine und ihrer militärischen Verteidigung gegen die russische Aggression zu verwenden. Die endgültige Entscheidung musste auf der Ebene des EU-Ministerrats getroffen werden, was heute, am 21. Mai, geschah.

Nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine blockierten die demokratischen Länder der Welt russische Finanzanlagen in Höhe von mehr als 300 Milliarden Euro. Einigen Schätzungen zufolge sind die meisten dieser Vermögenswerte bei Finanzinstituten in den Ländern der Europäischen Union, insbesondere in Belgien.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-