Covid-19 in Ukraine: in 15 Regionen „orange“, Krankenhauseinweisungen erhöht

Covid-19 in Ukraine: in 15 Regionen „orange“, Krankenhauseinweisungen erhöht

Ukrinform Nachrichten
Die Rate der Corona-bedingten Krankenhauseinweisungen ist in der Ukraine zum Stand 13. Oktober überschritten. 15 Regionen sind in die orange Gefahrenzone eingestuft.

Dies geht aus Angaben des Gesundheitsministeriums hervor.

Der orangen  Zone gehören die Regionen Wolyn, Dnipropetrowsk, Donezk, Shytomyr, Saporishshja, Luhansk, Lwiw, Odessa, Sumy, Charkiw, Cherson, Chmelnyzkyj, Tscherkassy, Tscherniwzi und Tschernihiw.

Corona-Inzidenz (festgelegt bei 75 Neuinfektionen pro 100.000) liegt landesweit 438 je 100.000 Einwohner. Die Rate der Krankenhauseinweisungen (60 je 100.000) ist überschritten und liegt bei 63,5 je 100.000 Einwohner.

In Kyjiw beträgt die Inzidenz 269 pro 100.000 Einwohner.

Die höchste Inzidenz ist in den Regionen Luhansk (864 je 100.000), Tscherniwzi (853 je 100.000) und Sumy (637 je 100.000) zu verzeichnen.

Die Rate der Corona-bedingten Krankenhauseinweisungen ist in 14 Regionen überschritten: in Wolyn, Dnipropetrowsk, Donezk, Shytomyr, Saporishshja, Luhansk, Lwiw, Odessa, Sumy, Charkiw, Cherson, Chmelnyzkyj, Tscherniwzi und Tschernihiw.

Mit Stand 12. Oktober ist die Versorgung von Betten mit Sauerstoff bei festgelegten 65 Prozent in den Regionen nicht ausreichend. In Dnipropetrowsk beträgt sie 65,5%, Donezk 71,9%, Saporishshja 67,7%, Odessa 69,5%, Charkiw 66,4%.

In den letzten 24 Stunden wurden in der Ukraine 16.309 neue Covid-19-Fälle nachgewiesen.

Seit Beginn der Pandemie sind in der Ukraine 2.578.394 Menschen an Covid-19 erkrankt, 2.304.361 Menschen sind wieder gesund, 59.523 Personen sind gestorben.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-