Corona-Ampel: Sieben weitere Gebiete werden ab 30. Oktober rot eingestuft

Corona-Ampel: Sieben weitere Gebiete werden ab 30. Oktober rot eingestuft

Ukrinform Nachrichten
Ab dem 30. Oktober werden die Regionen Schytomyr, Iwano-Frankiwsk, Kyjiw, Luhansk, Chmelnyzkyj, Tschernihiw und Lwiw in die rote Zone der epidemiologischen Gefahr eingestuft.

Wie Ukrinform berichtet, teilte dies der Minister für Entwicklung von Kommunen und Territorien, Oleksij Tschernyschow, auf Facebook mit.

„Im Auftrag des Premierministers der Ukraine, Denys Schmyhal, habe ich eine Sitzung der Stadtkommission für technogen-ökologische Sicherheit und Notsituationen abgehalten. Die Schlüsselentscheidung ist: die Regionen Schytomyr, Iwano-Frankiwsk, Kyjiw, Luhansk, Chmelnyzkyj, Tschernihiw und Lwiw werden ab dem 30. Oktober rot eingestuft“, schrieb Tschernyschow.

Er fügte auch hinzu, dass die epidemische Situation in der Ukraine schwierig sei und die Zahl der Krankenhauseinweisungen steige.

„Die Statistik zeigt aber auch deutlich, dass Vakzination vor dem schweren Krankheitsverlauf rettet. Die Prioritäten im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie bleiben unverändert – Stärkung der Anti-Epidemie-Maßnahmen, Erhöhung der Zahl der Tests und Steigerung der Impfungen“, postete Tschernyschow.

In der roten Ampelphase sind gegenwärtig die Gebiete Cherson, Saporischschja, Odessa, Dnipropetrowsk, Sumy, Donezk, Mykolajiw und Riwne.

Wie berichtet wurden in der Ukraine am vergangenen Tag 22.574 Fälle von Coronavirus-Infektion registriert, 11.593 Menschen wurden wieder gesund, gestorben – 692 und 5.925 ins Krankenhaus gebracht. Insgesamt sind seit Beginn der Pandemie in der Ukraine 2.825.733 Menschen an COVID-19 erkrankt, genesen – 2.401.705, gestorben – 65.628.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-