In Ukraine obligatorische Covid-Impfung für Mediziner in Sicht
Dies sagte der Gesundheitsminister Viktor Ljaschko bei einem Briefing.
„Heute bringt das Gesundheitsministerium eine Anordnung in die öffentliche Diskussion und zur Harmonisierung mit anderen Ministerien über die Erweiterung der Liste von Berufen, für die die Impfung obligatorisch ist. Es geht nun um Mitarbeiter staatlicher und kommunaler Gesundheitseinrichtungen, der Kommunalverwaltungen, Arbeitnehmer von Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören“, sagte Ljaschko.
Das Gesundheitsministerium hat durch seinen Befehl vom 7. November die Liste von Unternehmen und Organisationen genehmigt, deren Vertreter einer Impfpflicht gegen Covid-19 unterliegen.
„Gemäß de Verordnung unterliegen folgende Berufsgruppen für die vom Ministerkabinett festgesetzte Quarantänezeit, um die Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit zu verhindern, einer Impfpflicht gegen Covid-19: zentrale Exekutivbehörden und ihre territorialen Struktureinheiten; lokale staatliche Verwaltungen; Hochschuleinrichtungen, Institute für postgraduale Bildung, Einrichtungen für berufliche Vorbildung, für Berufsausbildung, für allgemeine Mittelschulbildung einschließlich Sonderpädagogik, Einrichtungen für Vorschulbildung, für außerschulische Bildung, für spezialisierte Ausbildung und wissenschaftliche Einrichtungen unabhängig von Arten und Formen des Eigentums“, heißt es.
Am 9. November wurden zur Liste der gegen Covid-19 zu impfenden Berufe hinzugefügt: Mitarbeiter der Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen, die dem Verwaltungsbereich der zentralen Exekutivbehörden angehören, der Institutionen und Einrichtungen, die soziale Dienstleistungen erbringen, der Einrichtungen für den Schutz von Kindern, der Rehabilitationseinrichtungen, der Unternehmen, Institutionen und Organisationen, die in die Liste der Objekte des Staatseigentums von strategischer Bedeutung für die Wirtschaft und Sicherheit des Staates eingetragen sind, genehmigt durch eine Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 4.03.2015 Nr. 83.
nj