Flugzeugabsturz bei Teheran: keine ukrainische Familie beantragt Entschädigung

Flugzeugabsturz bei Teheran: keine ukrainische Familie beantragt Entschädigung

Ukrinform Nachrichten
Keine der Familien der ukrainischen Staatsbürger, die bei dem Absturz eines ukrainischen Flugzeugs nahe Teheran ums Leben gekommen seien, habe einstweilen einen Entschädigungsantrag in Höhe von $150.000 bei den zuständigen iranischen Behörden eingereicht.

Dies sagte der Botschafter der Islamischen Republik Iran in der Ukraine, Manuchehr Moradi, in einem Interview mit UNN.

Dem Botschafter zufolge wurde beim Ministerium für Straßen und Stadtentwicklung ein Stab gebildet, der für die Zahlungen an die Familien der Opfer ohne Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit zuständig sei.

Am 8. Januar ist der zweite Jahrestag des Absturzes des ukrainischen Flugzeugs in der Nähe von Teheran. Die Passagiermaschine war auf dem Weg von der iranischen Hauptstadt nach Kyjiw. Sie wurde abgeschossen. Alle 176 Insassen sind ums Leben gekommen. Unter den Todesopfern waren 11 Ukrainer (zwei Passagiere und neuen Besatzungsmitglieder), Bürger des Irans, Kanadas, Schwedens, Afghanistan und Großbritanniens.

Nach Tagen der Einwände haben die iranischen Behörden am 11. Januar eingestanden, dass die ukrainische Maschine unbeabsichtigt durch zwei iranische Boden-Luft-Raketen abgeschossen wurde.

Präsident Wolodymyr Selenskyj hat den Besatzungsmitgliedern des Fluges PS752 am 29. Dezember 2020 den Titel „Held der Ukraine“ (posthum) verliehen.

Außenminister Dmytro Kuleba sagte am 5. Januar 2021, dass die Ukraine vom Iran einen Entwurf eines technischen Berichts über die Umstände des Absturzes der Boeing 737 der Ukraine International Airlines in der Nähe von Teheran am 8. Januar 2020 erhalten habe.

Seit Ende Juli laufen in Kyjiw Verhandlungen über Schadensersatz für Angehörige der Opfer. Schließlich beschloss die iranische Regierung am 30. Dezember eine Entschädigung in Höhe von $150.000 pro Familie der Absturzopfer.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-