Gesundheitsministerium führt Corona-Impfpflicht für weitere Berufe ein
Nach einer Verordnung gilt ab dem 9. Dezember die Impfpflicht für Mitarbeiter
der Unternehmen, Behörden und Organisationen, die zum Zuständigkeitsbereich der zentralen Exekutivorgane gehören
der Behörden und Organisationen im sozialen Bereich, der Rehabilitationseinrichtungen
der Unternehmen, Behörden und Organisationen, die in das Verzeichnis der Einrichtungen des Staatseigentums, die eine strategische Bedeutung für die Wirtschaft und Sicherheit des Staates gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 83 von 04.03.2015 haben, aufgenommen sind.
Wenn sich diese Mitarbeiter bis zum 9. Dezember gegen das Coronavirus nicht impfen lassen, werden sie von der Arbeit ohne Bezahlung suspendiert.
Seit dem 07. Oktober gilt die Impflicht für Staatsbeamte und Mitarbeiter der Bildungseinrichtungen.