Abschuss von UIA-Passagiermaschine: Ukraine hält Beteiligung von ukrainischem Botschafter an Prozess in Iran für „nicht zweckmäßig“
Die Ukraine nahm die Information über den Beginn einer Anhörung vor einem Militärgericht am 22. November in Teheran zur Kenntnis, heißt es in der Erklärung. Das Außenministerium dankte für eine Einladung des Botschafters, an einer Gerichtsverhandlung teilzunehmen, stellte aber fest, dass ukrainische Anträge auf internationale Rechtshilfe in Strafsachen von iranischen Behörden nicht in vollem Umfang stattgegeben wurden. Die von der Ukraine angeforderte Unterlagen und Informationen würden vom Iran nicht zur Verfügung gestellt. „In diesem Zusammenhang halten wir die Beteiligung des ukrainischen Botschafters an einer formellen Gerichtsitzung, wo die Anklage verlesen wird, für nicht zweckmäßig“, heißt es.
Die Boeing-737 der Ukraine International Airlines (UIA) war am 8. Januar 2020 nach Abflug vom Imam-Chomeini-Flughafen in der Nähe von Teheran mit zwei Raketen abgeschossen. Die Maschine war auf dem Weg von der iranischen Hauptstadt nach Kyjiw. An Bord der Maschine waren 176 Menschen, Staatsbürger der Ukraine, Kanadas, Schwedens, Afghanistans, Großbritanniens und des Irans. Alle kamen ums Leben.