Corona-Variante Omikron: Neue Einreiseregeln in Kraft getreten
Nach den Änderungen dürfen die Ausländer oder Staatenlose, die aus Südafrika, Botswana, Namibia, Simbabwe, Lesotho, Eswatini Mosambik und Malawi einreisen und in diesen Ländern mehr als sieben Tage innerhalb von den 14 letzten Tagen aufhielten, die Grenze der Ukraine nicht überschreiten.
Diese Regelung gilt nicht für Ausländer oder Staatenlose, die ständig oder zeitweise in der Ukraine leben, für Ehegatten oder Kinder der ukrainischen Staatsbürger, Diplomaten, Mitarbeiter der internationalen Organisationen und ihre Familienangehörigen oder für andere Ausländer oder Staatenlose mit Zustimmung des Außenministeriums der Ukraine. Diese Menschen, wenn sie mehr als sieben Tage innerhalb von den 14 letzten Tagen in Südafrika, Botswana, Namibia, Simbabwe, Lesotho, Eswatini Mosambik und Malawi aufhielten, müssen nach der Einreise für 14 Tage in die Quarantäne.