Berlin und Paris fordern zur Einhaltung der Waffenruhe in Ostukraine auf

Berlin und Paris fordern zur Einhaltung der Waffenruhe in Ostukraine auf

Ukrinform Nachrichten
Deutschland und Frankreich begrüßen als Vermittler im Normandie-Format die Ergebnisse der Tagung der Trilateralen Kontaktgruppe.

Dies geht aus einer gemeinsamen deutsch-französischen Erklärung zur Situation in der Ukraine hervor, berichtet Ukrinform unter Bezugnahme auf die Website des deutschen Auswärtigen Amtes.

„Wir begrüßen es, dass Teilnehmer der Tagung der Trilateralen Kontaktgruppe ihre feste Entschlossenheit zum Ausdruck gebracht haben, die Maßnahmen zur Stärkung der Waffenstillstandsvereinbarung vom 22. Juli 2020 in vollem Umfang einzuhalten und so vor dem Weihnachtsfest einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherheitslage entlang der Kontaktlinie zu leisten“, heißt in der Erklärung.

Die Außenministerien fordern auch die Parteien zur Einhaltung der Waffenruhe auf.

„Wir rufen die Seiten dringend auf, die Waffenruhe einzuhalten und Gespräche über weitere Schritte im humanitären Bereich fortzuführen, etwa die Öffnung von Übergangsstellen und den Austausch von Gefangenen; wir rufen ferner dringend zur Einhaltung der übrigen Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens von Paris 2019 auf“, folgt aus der Erklärung.

Wie die ukrainische Seite in der Trilateralen Kontaktgruppe mitteilte, haben die Parteien beim ordentlichen Treffen der Gruppe am 22. Dezember eine Einigung über die Notwendigkeit der Wiederherstellung des Waffenstillstands erzielt.

yv


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-