Erdogan über Anerkennung sogenannter „LNR/DNR“: Russlands Entscheidung ist inakzeptabel

Erdogan über Anerkennung sogenannter „LNR/DNR“: Russlands Entscheidung ist inakzeptabel

Ukrinform Nachrichten
Russlands Vorgehen zur Anerkennung der Marionettenformationen „LNR/DNR“ (selbsterklärte „Volksrepubliken Donezk – DNR und Luhansk – LNR“ - Red.) verletzen die politische Einheit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine und laufen den Minsker Abkommen zuwider.

Die Türkei strebe nach der Deeskalation der Lage im Schwarzen Meer und sei bereit, an der von der Ukraine initiierten Sitzung des UN-Sicherheitsrates teilzunehmen, erklärte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan gegenüber Haber7 während seines Besuchs in Afrika, berichtet Ukrinform.

„Wir haben unsere Botschaften zur Lösung der Krise deutlich dargelegt. In der Erklärung unseres Außenministeriums zu den jüngsten Ereignissen wurde festgestellt, dass die Entscheidung Russlands, die sogenannten „Republiken“ Donezk und Luhansk anzuerkennen, den Minsker Abkommen widerspricht. Es wurde betont, dass diese Entscheidung eine klare Verletzung der politischen Einheit, Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine ist. Wir halten eine solche Entscheidung Russlands für inakzeptabel. Wir appellieren wieder mal an die Parteien, dem gesunden Menschenverstand zu folgen und das Völkerrecht zu respektieren“, sagte Erdogan.

Der türkische Präsident betonte den Wunsch der Türkei, Spannungen abzubauen und eine Destabilisierung im Schwarzen Meer zu vermeiden.

„Da wir ein Schwarzmeerland sind, sehen wir als notwendig, viele Präventionspakete zu schaffen. Wir haben bereits Maßnahmen ergriffen und ergreifen, arbeiten und werden weiter in diese Richtung arbeiten. Wir können die Verantwortung als Schwarzmeerstaat nicht ignorieren. Mit diesem Verständnis bewegen wir uns vorwärts“, sagte der türkische Präsident.

Ihm zufolge wird die Türkei an dem Gipfel unter Beteiligung von Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates teilnehmen, wie es zuvor von der Ukraine initiiert wurde.

yv


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