Parlamentarische Versammlung des Europarates stimmt für Einrichtung von Ad-hoc-Strafgerichtshof zu Kriegsverbrechen in der Ukraine
Für die Entschließung stimmten 115 Abgeordnete, niemand stimmte dagegen. Vom Tribunal sollen sowohl die politische und militärische Führung Russland als auch die diejenigen, die Verbrechen direkt begangen haben, zur Rechenschaft gezogen werden.
Das Sondertribunal soll die Befugnis haben, internationale Haftbefehle auszustellen, und darf nicht durch die Staatenimmunität oder die Immunität von Staats- und Regierungschefs und anderen Staatsbeamten beschränkt werden.
Das Tribunal mit Sitz in Straßburg soll von einer Gruppe gleichgesinnter Staaten in Form eines multilateralen Abkommens eingerichtet werden. Dem Abkommen sollten die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit Unterstützung des Europarates, die EU und andere internationale Organisationen zustimmen.