EU-Kommission veröffentlicht Liste weiterer Schritte der Ukraine auf dem Weg in die EU

EU-Kommission veröffentlicht Liste weiterer Schritte der Ukraine auf dem Weg in die EU

dokument
Ukrinform Nachrichten
Die Europäische Union veröffentlichte eine Liste weiterer Schritte, die die Ukraine auf dem Weg in die Europäische Union vornehmen muss.

Das Dokument heißt „Stellungnahme zum Antrag der Ukraine auf Beitritt zur Europäischen Union“.

Die EU-Kommission hat für die Ukraine den Status als Beitrittskandidat zur Europäischen Union empfohlen - auf der Grundlage der folgenden Schritte:

Rechtsvorschriften über das Auswahlverfahren der Richter des Verfassungsgerichthofs der Ukraine;

Rechtschaffenheit durch den Ethischen Rat der Kandidaten für den Obersten Rat der Justiz;

den Kampf gegen Korruption, insbesondere auf hoher Ebene, weiter zu verstärken;

einen neuen Leiter der Spezialisierten Staatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung zu ernennen;

sicherzustellen, dass die Geldwäscheregeln den Standards der FATF-Gruppe entsprechen (das wichtigste weltweite Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – Red.);

ein antioligarchisches Gesetz einzuführen, um den übermäßigen Einfluss von Oligarchen im wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Leben zu begrenzen;

den Einfluss eigennütziger Interessen durch das Mediengesetz zu überwinden;

die Reform des Rechtsrahmens für nationale Minderheiten abzuschließen, die gemäß den Empfehlungen der Venedig-Kommission entwickelt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission die Fortschritte der Ukraine bei der Durchführung dieser Schritte überwachen und diese zusammen mit einer detaillierten Bewertung des Landes bis Ende 2022 melden wird.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-