Österreich verlängert Aufenthaltsrecht für Ukrainer um ein Jahr
Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte am Montag eine Änderung der entsprechenden Vertriebenen-Verordnung der Bundesregierung.
„Die Vertriebenen-Verordnung wurde im März 2022 in Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassen und gewährte zunächst ein Aufenthaltsrecht für Menschen aus der Ukraine bis 3. März 2023. Das Aufenthaltsrecht hätte sich zweimal automatisch um sechs Monate verlängert, sofern es nicht davor auf EU-Ebene beendet worden wäre. Nachdem die Europäische Kommission im Oktober 2022 bekanntgegeben hat, dass sie keine Beendigung vorschlagen wird, wird nun die österreichische Verordnung angepasst“, heißt es auf der Webseite des Parlaments.
Innenministers Gerhard Karner sagte vor dem Hauptausschuss, seit dem 24. Februar 2022 seien insgesamt 90.994 Personen gemäß Vertriebenen-Verordnung erfasst worden. Rund 66.000 davon befinden sich ihm zufolge noch in Österreich.