Europarat verurteilt scharf „Wahlen“ in besetzten Gebieten der Ukraine

Europarat verurteilt scharf „Wahlen“ in besetzten Gebieten der Ukraine

Ukrinform Nachrichten
Vorsitzender des Ministerkomitees des Europarates Krishianis Karins, Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Tini Cox und Generalsekretärin des Europarates Marija Pejčinović Burić verurteilten scharf in einer gemeinsamen Erklärung die illegalen Wahlen in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine, die am 8. – 10. September angehalten wurden.

Diese Erklärung wurde auf der Seite des Europarates veröffentlicht, meldet Ukrinform.

Die Vertreter des Europarates betonten, dass diese Wahlen erneut Ablehnung demokratischer Werte, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit seitens der Russischen Föderation demonstrieren.  

Karins, Cox und Pejčinović Burić bekräftigten erneut unerschütterliche Unterstützung für Souveränität, Unabhängigkeit und die territorial Integrität der Ukraine innerhalb international anerkannter Grenzen.

Die Russische Föderation kündigte an, in den vorübergehend besetzten ukrainischen Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson sowie in der Autonomen Republik Krim und in der Stadt Sewastopol am 8. – 10. September 2023 „Wahlen“ zu lokalen Besatzungsbehörden abzuhalten.

Illegale Wahlen, die Russland in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine abhalte, würden keine rechtlichen Folgen haben und nicht zu einer Änderung des Status der von der russischen Armee eroberten ukrainischen Gebiete führen, hieß es in der Erklärung des ukrainischen Außenministeriums.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-