EU verurteilt russische „Wahlen“ in besetzen Gebieten der Ukraine und erkennt sie nicht an

EU verurteilt russische „Wahlen“ in besetzen Gebieten der Ukraine und erkennt sie nicht an

Ukrinform Nachrichten
Die Europäischen Union verurteilt aufs Schärfste die Durchführung der sogenannten „Wahlen“ vom 8. bis 10. September in der Autonomen Republik Krim und in der Stadt Sewastopol sowie in bestimmten Teilen der Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson der Ukraine.

„Wir lehnen diesen weiteren vergeblichen Versuch Russlands, seine illegale militärische Kontrolle und versuchte Annexion von Teilen der ukrainischen Gebiete zu legitimieren oder zu normalisieren, die in der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 12. Oktober 2022 verurteilt wurden. Dies ist eine weitere eindeutige Verletzung des Völkerrechts, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen, Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine“, heißt es in einer Erklärung des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell, wie das EU-Vertretung in der Ukraine mitteilt.

Die Europäische Union erkennt laut Borrell weder die Abhaltung dieser sogenannten „Wahlen“ noch deren Ergebnisse an und wird dies auch in Zukunft nicht tun. „Die politische Führung Russlands und diejenigen, die an ihrer Organisation beteiligt sind, werden für diese illegalen Aktionen verantwortlich gemacht werden“, betonte er.

Diese illegalen „Wahlen“ in der Ukraine fanden ihm zufolge „vor dem Hintergrund der erzwungenen und illegalen Ausstellung von Pässen durch Russland, auch an Kinder, Zwangsumsiedlungen und Abschiebungen, der weit verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen und -verstöße sowie der Einschüchterung und zunehmenden Unterdrückung ukrainischer Bürger durch Russland und seine unrechtmäßig ernannten Behörden in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine“.

Die EU forderte in der Erklärung einen sofortigen, vollständigen und bedingungslosen Abzug aller russischen Truppen aus allen Gebieten der Ukraine innerhalb ihren international anerkannten Grenzen.


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