Außenministerium: Mongolei teilte Putins Verantwortung für Kriegsverbrechen, indem sie ihn nicht verhaftete

Außenministerium: Mongolei teilte Putins Verantwortung für Kriegsverbrechen, indem sie ihn nicht verhaftete

Ukrinform Nachrichten
Das Außenministerium der Ukraine reagierte auf die Entscheidung der mongolischen Behörden, den russischen Staatschef Wladimir Putin, der die Mongolei besucht, trotz des internationalen Haftbefehls nicht zu verhaften.

Darüber schrieb im sozialen Netzwerk X der Sprecher des ukrainischen Außenministeriums, Heorhij Tychyj.

„Die Mongolei hat dem angeklagten Verbrecher erlaubt, der Rechtsprechung zu entkommen und damit die Verantwortung für seine Kriegsverbrechen geteilt. Wir werden mit unseren Partnern zusammenarbeiten, damit dies Konsequenzen für Ulaanbaatar hat“, schrieb Tychyj.

Er fügte außerdem hinzu, dass die Weigerung der Mongolei, dem obligatorischen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Putin nachzukommen, ein „schwerer Schlag“ für den IStGH und das internationale Strafjustizsystem sei.

Wie berichtet landete Putin am Montag, dem 2. September, zu einem offiziellen Besuch in der Mongolei.

Dies ist Putins erster Besuch in einem Land, das das Römische Statut ratifiziert hat und den russischen Führer nach dem 2023 vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag erlassenen Haftbefehls verhaften muss.

Der Kreml äußerte sich nicht offiziell zur Möglichkeit einer Verhaftung Putins, dem vom IStGH Kriegsverbrechen wegen der „illegalen Deportation“ von Kindern und der Bevölkerung aus den besetzten ukrainischen Gebieten vorgeworfen werden.


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-