IAEA-Generaldirektor besucht Kernkraftwerk Saporischschja

IAEA-Generaldirektor besucht Kernkraftwerk Saporischschja

Ukrinform Nachrichten
Der Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), Rafael Grossi, teilte im sozialen Netzwerk X mit, er sei auf dem Weg zum Kernkraftwerk Saporischschja.

„Ich reise zum Kernkraftwerk Saporischschja (Ukraine), um unsere Hilfe fortzusetzen und einen nuklearen Unfall zu verhindern“, betonte Grossi.

Er erinnerte daran, dass seit der Gründung der IAEA-Mission zwei Jahre vergangen seien, um zu helfen, die nukleare Sicherheit und den Schutz im größten Kernkraftwerk Europas sicherzustellen.

Früher hatte die IAEA den Besuch von Grossi in dieser Woche zu hochrangigen Gesprächen und einer Bewertung der Entwicklungen im Kernkraftwerk Saporischschja angekündigt, wo die nukleare Sicherheit nach wie vor nicht stabil bleibt.

Es wird festgestellt, dass dies das fünfte Mal sein wird, dass der Chef der IAEA die Frontlinie überquert, um Zugang zum Kernkraftwerk zu erhalten, nachdem vor zwei Jahren am 1. September 2022 die ständige Mission der IAEA zur Überwachung der nuklearen Sicherheit eingerichtet worden war.

Im Allgemeinen wird dies Grossis zehnter Besuch in der Ukraine seit Beginn der groß angelegten Invasion der Russischen Föderation im Februar 2022 sein.

Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärte während seiner Arbeitsreise in die Region Saporischschja, dass gegenwärtig nur politische Schritte unternommen werden, um das von den Russen eingenommene Kernkraftwerk Saporischschja wieder unter die Kontrolle der Ukraine zu bringen. Aber sie reichen nicht aus.

Foto: Rafael MarianoGrossi, X


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-