Geschäftsmann Ihor Kolomojskyj bleibt in U-Haft
Das Appellationsgericht Kyjiw hat am Montag den Berufungsantrag des Geschäftsmann Ihor Kolomojskyj gegen die verhängte Untersuchungshaft zurückgewiesen. Das gab der vorsitzende Richter Wiktor Hlynjanyj bekannt, berichtet ein Korrespondent von Ukrinform.
Das Urteil der ersten Instanz über die Untersuchungshaft und eine Kaution in Höhe von rund 509 Millionen Hrywnja bleibt damit in Kraft.
Die Verteidiger von Kolomojskyj beharrten darauf, dass es keine Beweise für die Beteiligung ihres Mandanten am Betrug gibt. Sie beantragten auch seine Freilassung aus Gesundheitsgründen.
Das Bezirksgericht Schewtschenkiwskyj in Kyjiw hatte die Untersuchungshaft bis zum 31. Oktober 2023 gegen den ehemaligen Eigentümer der PrivatBank als verfahrenssichernde Maßnahme verhängt. Ihor Kolomojskyj wird Betrug und „Legalisierung“ (Geldwäsche) von rund 500 Millionen Hrywnja im Zeitraum von 2013 bis 2020 vorgeworfen. Die Kaution lag bei 509 Millionen Hrywnja. Später wurde die Kaution gegen Kolomojskyj wegen der anderen Strafverfahren auf 3 Milliarden 891 Millionen Hrywnja (etwa 95 Mio. Euro) erhöht.
Gegen den Milliardär wurden drei Strafverfahren eröffnet.