Beteiligte an „Putin-Wahl“ in besetzten Gebieten der Ukraine werden verantwortlich sein - EU

Die Europäische Union werde die sogenannte „Wahl“ des Präsidenten Russlands in den vorübergehend besetzten Gebieten niemals anerkennen. Die politische Führung Russlands und alle Beteiligten an deren Organisierung werden für diese rechtswidrigen Handlungen verantwortlich sein.

Das geht aus der Erklärung der Europäischen Union hervor, die bei der Sitzung des Ständigen Rates der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) verkündet wurde.

Die Europäische Union verurteilt entschlossen die illegale Abhaltung sogenannter "Wahlen" in den vorübergehend besetzten Gebieten der Ukraine: der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol sowie in Teilen der Regionen Donezk, Lugansk, Saporischschja und Cherson. Die sogenannten "Wahlen" in diesen Gebieten sind eine weitere offensichtliche Verletzung des Völkerrechts durch Russland, einschließlich der UN-Charta, sowie der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine.

„Die Wahlen fanden in einem immer weiter schrumpfenden politischen Raum statt, was zu einer alarmierenden Zunahme von Verstößen gegen die bürgerlichen und politischen Rechte und dazu geführt hat, dass zahlreiche Kandidatinnen und Kandidaten – einschließlich all jener, die sich gegen den rechtswidrigen Angriffskrieg Russlands ausgesprochen haben –, ausgeschlossen wurden und die russische Wählerschaft keine echte Wahl und nur sehr beschränkten Zugang zu faktischen Informationen hatte“, heißt es in der Erklärung.

Die EU nimmt Bezug auf zwei Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 12. Oktober 2022 und vom 27. März 2014 und fordert Russland auf, die international anerkannten Grenzen und die Souveränität der Ukraine zu achten.

„Unter Bezugnahme auf die beiden Resolutionen der VN-Generalversammlung vom 12. Oktober 2022 und vom 27. März 2014 fordern wir Russland nachdrücklich auf, die international anerkannten Grenzen und die Souveränität der Ukraine zu achten. Die Europäische Union bekräftigt, dass sie weder die Abhaltung dieser sogenannten „Wahlen“ in den Gebieten der Ukraine noch deren Ergebnisse anerkennt und auch niemals anerkennen wird. Sie sind null und nichtig und können in keiner Weise Rechtswirkung entfalten. Die politische Führung Russlands und die an der Organisation der Wahlen Beteiligten werden sich für diese rechtswidrigen Handlungen verantworten müssen“, heißt es in der Erklärung der Europäischen Union.