Russen beschießen erneut von ihrem Territorium Grenzsoldaten in Region Tschernihiw

Russen beschießen erneut von ihrem Territorium Grenzsoldaten in Region Tschernihiw

Ukrinform Nachrichten
Gestern Abend wurde wieder ein Abschnitt der Abteilung „Hirsk“ des Tschernihiwer Grenzkommandos vom Territorium der Russischen Föderation aus beschossen.

Wie Ukrinform meldet, gab dies der Staatliche Grenzschutzdienst der Ukraine bekannt.

„Ungefähr zehn Granaten, die mit einem automatischen Granatwerfer aus dem Ausland abgefeuert wurden, explodierten auf der ukrainischen Seite in der Nähe des Grenzdorfes Senkiwka“, heißt es in der Mitteilung.

Der Grenzschutzdienst stellte fest, dass dies bereits der vierte von Grenzsoldaten registrierte Beschuss der Region Tschernihiw von russischem Territorium war, nachdem die ukrainischen Verteidigungskräfte die Invasoren aus der Region zurückgedrängt hatten. Bei zwei der drei vorherigen Beschüssen zielte der Feind ebenfalls auf den Grenzabschnitt in der Nähe von Senkiwka, aber mit Mörsern.

Grenzsoldaten wurden bei dem Beschuss nicht verletzt.

Am 24. Februar begann Russland eine neue Kriegsphase gegen die Ukraine, der Feind beschießt und bombardiert massiv friedliche ukrainische Städte und Dörfer. Das ganze Volk der Ukraine erhob sich gegen die Eindringlinge.

In der Ukraine wurde das Kriegsrecht verhängt und die allgemeine Mobilisierung ausgerufen.

Russlands Aggression gegen die Ukraine hat eine geschlossene Reaktion der Europäischen Union und der gesamten zivilisierten Weltgemeinschaft hervorgerufen, die harte Sanktionen gegen Russland verhängten, der Ukraine erhebliche politische, wirtschaftliche, finanzielle und militärische Unterstützung gewähren und Millionen von Ukrainern, die vor dem Krieg fliehen, aufnehmen.

Die Ukraine hat die Russische Föderation beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag offiziell verklagt.

Ende März und Anfang April befreite die ukrainische Armee die Regionen Kyjiw, Tschernihiw und Sumy von russischen Invasoren.

Foto: dpsu.gov.ua

yv


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