Selenskyj sagt, mit wem er verhandelte, um Kämpfer von Asowstal abzuziehen

Selenskyj sagt, mit wem er verhandelte, um Kämpfer von Asowstal abzuziehen

Ukrinform Nachrichten
Die Staatschefs Frankreichs, der Türkei, Israels und der Schweiz wurden sich an den Verhandlungen über den Abzug der ukrainischen Kämpfer aus dem Asow-Stahlwerk beteiligt.

Dies sagte Präsident Wolodymyr Selenskyj in einem Interview für ukrainische Fernsehsender.

"Die Struktur ist kompliziert. Wir haben vereinbart, dass sich die Vermittler, westliche Partner mit der Freigabe beschäftigen werden. Ich habe mit der Türkei, der Schweiz und Israel verhandelt - zuerst mit Frankreich wegen der Beziehungen der Spitzen mit der Russischen Föderation, als wir gesehen haben, dass es unmöglich ist, militärisch zu befreien", betonte Selenskyj.

Zusammen mit den erwähnten Ländern waren auch UN-Vertreter die Vermittler. „Wir haben mit dem Generalsekretär vereinbart“, betonte Präsident.

Zuvor, betonte Selenskyj, habe er sich an Weltführer mit der Bitte gewendet, den ukrainischen Streitkräften notwendige Waffen zur Verfügung zu stellen, damit das Militär aus Asow-Stahlwerk militärisch befreit werden könnte.

Nach dem Abzug des ukrainischen Militärs aus dem Stahlwerk würden sie, wie vereinbart, auf einen Gefangenenaustausch warten.

„Wir werden sie nach Hause holen. Wir müssen das zusammen mit den Partnern tun, die die Verantwortung übernommen haben“, fügte Präsident hinzu.

Wie berichtet, haben die ukrainischen Kämpfer Mariupol mehr als 80 Tage verteidigt. Am 16. Mai  begann die Evakuierung von ukrainischen Verteidigern aus dem durch russische Invasoren belagerten Stahlwerk Asowstal.

nj


Let’s get started read our news at facebook messenger > > > Click here for subscribe

Bei dem Zitieren und der Verwendung aller Inhalte im Internet sind für die Suchsysteme offene Links nicht tiefer als der erste Absatz auf „ukrinform.de“ obligatorisch, außerdem ist das Zitieren von übersetzten Texten aus ausländischen Medien nur mit dem Link auf die Webseite „ukrinform.de“ und auf die Webseite des ausländisches Mediums zulässig. Texte mit dem Vermerk „Werbung“ oder mit einem Disclaimer: „Das Material wird gemäß Teil 3 Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über Werbung“ Nr. 270/96-WR vom 3. Juli 1996 und dem Gesetz der Ukraine „Über Medien“ Nr. 2849-IX vom 31. März 2023 und auf der Grundlage des Vertrags/der Rechnung veröffentlicht.

© 2015-2024 Ukrinform. Alle Rechte sind geschützt.

Design der Webseite — Studio «Laconica»

erweiterte SucheWeitere Suchkriterien ausblenden
Period:
-